UNO ermöglicht Beschwerdeverfahren für soziale Menschenrechte

09.12.2008 · 00:00 Uhr

Anlässlich des Tags der Menschenrechte und des 60-jährigen Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat die Vollversammlung der UNO am 10. Dezember ein Zusatzprotokoll zum Sozialpakt verabschiedet. Dadurch soll Opfern von Verletzungen sozialer Menschenrechte die Möglichkeit eingeräumt werden, bei der UNO Beschwerde einzulegen, wenn der nationale Rechtsweg ausgeschöpft ist.

 

Die Menschenrechtsorganisationen FIAN und Amnesty International haben eine Postkartenaktion gestartet, mit der sie die Bundesregierung und den Bundestag auffordern, das Zusatzprotokoll so bald wie möglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Die ASW unterstützt diese Forderung. Wenn zehn Länder diesen Schritt getan haben, kann das Zusatzprotokoll in Kraft treten.

 

Wie FIAN engagiert sich auch die ASW schon seit Jahren, Seite an Seite mit ihren Projektpartnern, für eine Gleichstellung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen (WSK-) Rechte mit den bürgerlichen Menschenrechten. Die WSK-Rechte sind historisch deutlich jünger als die bürgerlichen Menschenrechte und werden als Menschenrechte der zweiten Generation bezeichnet. Von den Staaten dieser Welt wurden sie bislang behandelt wie Menschenrechte zweiter Klasse.

 

Erstmals fixiert wurden die WSK-Rechte in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Im Sozialpakt der Vereinten Nationen von 1966 wurden sie dann weiter ausformuliert. Unterzeichnet haben den Sozialpakt mittlerweile 158 Staaten, unter ihnen die Bundesrepublik. Die USA gehören nicht zu den Vertragstaaten.

 

Zur FIAN-Postkatenaktion:www.fian.de 

ASW und soziale Menschenrechte