Passend zum internationalen Tag der Menschenrechte haben die Menschen der Westsahara einen großen Sieg errungen: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärte am 10.12. 2015 ein Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko für völkerrechtswidrig. Die Frente POLISARIO hatte 2012 Klage gegen das Abkommen eingereicht, weil es das Territorium der besetzten Westsahara und deren Ressourcen einbezieht. Weder die Vereinten Nationen, die EU noch deren Mitgliedstaaten hätten jemals Marokkos Souveränität über die Westsahara anerkannt, befanden jetzt die Richter in Luxemburg. Somit sei Marokkos Status in dem Küstenstreifen der Westsahara nichts anderes als der Status einer Besatzungsmacht.
Ein großer Durchbruch für die Saharauis ist auch, dass das Gericht in Luxemburg die POLISARIO zur einzigen legitimen Vertreterin des saharauischen Volkes aufwertet. Sie sei damit befugt gewesen, die Klage in Luxemburg einzureichen. Erstmals werden der POLISARIO damit von einem europäischen Gericht Hoheitsrechte über das ganze Gebiet der Westsahara zugestanden.
In einer Pressekonferenz am Freitag in Brüssel ließen Vertreter der POLISARIO verlauten, diese sei zur sofortigen Aufnahme von Verhandlungen mit der EU bereit. Künftige Vereinbarungen sollten völkerrechtskonform sein und die Interessen sowohl der Europäer als auch die der Saharauis berücksichtigen.
Nach dem Urteilsspruch vom Donnerstag sind die Aussichten gut, dass die POLISARIO auch mit ihrer Klage gegen das 2013 erneuerte Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko erfolgreich sein wird. Auf der Basis des Vertrags mit Marokko beutet die EU die Fischbestände der saharauischen Küstengewässer aus und entschädigt dafür die Besatzungsmacht Marokko, aber nicht die Saharauis mit Geld.