EU-Freihandelsgespräche mit Marokko verstoßen gegen Urteil zur Westsahara

11.07.2017 · 11:06 Uhr

Marokkos Handelsverträge mit der EU gelten nicht für die Westsahara, so der Inhalt eines Revisionsurteils, das der Europäische Gerichtshof am 21. 12. 2016 gesprochen hat. Dennoch verhandelt die Europäische Kommission aktuell ein überarbeitetes Handelsabkommen mit Marokko, das es der EU erlauben würde, weiterhin Waren aus der Westsahara zu importieren. Sie spricht dabei nur mit Marokko und ignoriert die alleinige, legitimierte und von der UNO anerkannte Vertretung des Volkes der Westsahara, die Frente Polisario. Um wenigstens den Schein von Legalität zu wahren, ersucht sie irgendwelche marokkanischen Institutionen, die Zustimmung der „Bewohner“ einzuholen, mit denen allerdings auch marokkanische Siedler gemeint sind.

Die EU handelt damit gegen das historische Urteil des EuGH zur Westsahara, das gerade dazu auffordert, die grundlegenden Rechte des sahrauischen Volkes zu respektieren. Sie untergräbt damit auch die Glaubwürdigkeit der EU und produziert auch rechtliche Unsicherheiten für europäische Firmen.

Wir, die ASW, unterstützen daher zusammen mit <link http: www.wsrw.org a180x3956 external-link-new-window external link in new>Western Sahara Resource Watch eine Petition an die EU. Wir bitten Sie, liebe Leserinnen und Leser, diese zu unterzeichnen.

<link https: secure.avaaz.org en petition to_members_of_the_eu_parliament_commission_and_council_end_eu_free_trade_talks_with_morocco_regarding_western_sahara_1 pfeillink pfeil>Zur Petition