Indien: Neues Gesetz gegen Kinderarbeit erlaubt die Ausbeutung durch Vertragsunternehmen

29.08.2016 · 13:40 Uhr

Ein von Indiens Zivilgesellschaft erkämpftes neues Gesetz gegen Kinderarbeit schützt indische Kinder nur unzureichend vor Rechtsverletzungen. Zu diesem Schluss kommen indische und internationale KinderrechtsaktivistInnen.

Auf den ersten Blick beinhaltet das im Juli 2016 verabschiedete Gesetz gegen Kinderarbeit Verbesserungen gegenüber der alten Rechtslage. Kinder zwischen 14 und 18 Jahren durften bislang jede Arbeit verrichten. Das neue Gesetz dagegen verbietet künftig die Beschäftigung von 14 bis 18-Jährigen in bestimmten Branchen. Dazu zählen Minen und Unternehmen, in denen gefährliche Tätigkeiten („hazardous work“) anfallen wie die Produktion von Zement, Kohle, Metall, Leder, Chemikalien und entflammbare Substanzen. Auch die Strafen für Arbeitgeber, die Jugendliche in diesen Bereichen beschäftigen, wurden verschärft.

Große Sorgen bereitet den Kinderrechtlern aber eine Bestimmung aus dem neuen Gesetz, das die unter 14 Jährigen betrifft. Die Arbeit von unter 14 Jährigen soll zwar im Prinzip verboten sein. Eine Ausnahme aber lässt das Gesetz zu: Nach der Schule sollen die Kleinen in der Familie mithelfen dürfen und auch in „Familienunternehmen“ arbeiten dürfen.

Der Ausbeutung von Kindern im Bereich der Kontraktarbeit sei damit Tür und Tor geöffnet, befürchten indische KritikerInnen. Wie die Zeitung The Hindu Businessline beobachtet, besteht bei Indiens Unternehmen ein wachsender Trend zum Outsourcing von Produktionsabschnitten. Über Sub-Vertragsunternehmen werden Arbeiten wie das Nähen von Schuhen, das Besticken von Kleidung, das Klopfen von Feldsteinen oder das Drehen von Zigaretten an Familien gegeben. Oft ist die Entlohnung pro Stück so gering, dass die Haushalte fast zwangsläufig auch ihre Kinder einbeziehen. Gerade dadurch aber können die Unternehmen ihre Entlohnung per Stück so gering halten.
Die ehemalige Vorsitzende der indischen Nationalen Kommission für den Schutz der Kinderrechte Shanta Sinha beschreibt die Auswirkungen auf die Schulkinder. Oft beginne die Arbeit vor der Schule und werde nach der Schule bis hinein in die Nacht fortgesetzt. Die Kinder könnten sich oft nicht mehr auf den Unterricht konzentrieren und sie würden als Schüler mit Lernschwierigkeiten eingestuft. Da Arbeit und Schule nicht unter den Hut zu bringen ist, seien die Kinder  zur Aufgabe der Schule gezwungen.

Shanta Sinha benennt noch einen weiteren delikaten Aspekt. Kinder der sozial benachteiligten Gruppen der Dalits und Adivasi, in denen Kinderarbeit ohnehin am weitesten verbreitet ist, werden noch stärker auf die Familienberufe eingeschworen. Die Logik der Mithilfe in der Familie läuft darauf hinaus, dass das Kind einer Töpferfamilie Töpfer und das einer Weberfamilie Weber wird. Die Kastenhierarchie werde somit zementiert und diesen Kindern, anders als denen wohlhabenderer Schichten, keine Wahlmöglichkeiten durch Bildung eröffnet.
Die ASW unterstützt in Indien Organisationen, die gegen Kinderarbeit (z.B. in Steinbrüchen) vorgehen und z.B. für moslemische Mädchen Bildungsperspektiven erarbeiten.
<link http: www.aswnet.de projekte indien projektuebersicht detail award.html external-link-new-window external link in new>
Mehr zu AWARD in Andhra Pradesh

<link http: www.aswnet.de projekte indien projektuebersicht detail izad.html external-link-new-window external link in new>Mehr zu IZAD in Bihar

<link http: www.indianet.nl external-link-new-window external link in new>Quelle: India Committee of the Netherlands