Homosexualität gilt im Senegal als Unzucht und wird mit Freiheitsstrafen von ein bis fünf Jahren sowie Geldstrafen von bis zu 2300 Euro geahndet. Im Januar wurden neun homosexuelle AIDS-Aktivisten zu acht Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich zu ihrer sexuellen Orientierung wurde ihnen ihr politisches Engagement zum Verhängnis. Ihnen wurde unterstellt, sie seien für eine kriminelle Organisation aktiv gewesen.
Am 20. April wurden die Inhaftierten infolge eines erfolgreichen Berufungsverfahren frei gelassen. Ihre Anwälte hatten vorgebracht, dass formale Richtlinien bei der Festnahme der neun nicht eingehalten worden waren. Assane Dioma N’Diaye, einer der Berufungsanwälte, zeigte sich nach dem Urteilsspruch erfreut darüber, dass die Berufungsrichter trotz des starken Drucks der Gesellschaft verfassungsgemäß geurteilt haben.
Assane Dioma N’Diaye ist zugleich Vorsitzender der senegalesischen Menschenrechtsorganisation ONDH, mit der die ASW nach den sozialen Unruhen in Senegals östlicher Provinz Kédougou im April für die Freilassung der unrechtmäßig verurteilten Jugendlichen aktiv gewesen ist. Kédougou
In Zusammenarbeit mit anderen Menschenrechtsorganisationen brachte die ONDH ein Kommuniqué heraus, das nicht nur zur Revision des Strafgesetzes, sondern auch gegen die sich im Senegal verschärfende homophobe Gewalt aufruft.
Weit häufiger als mit Verhaftungen und Verurteilungen sind Homosexuelle im Senegal mit sozialer Stigmatisierung und Erpressung konfrontiert. Neben Gesetzesänderungen ist daher auch ein Mentalitätswandel nötig.
Die Freilassung der inhaftierten Homosexuellen hat das herrschende homophobe Klima zunächst einmal verstärkt. Dies erschwert den Kampf gegen AIDS, da Homosexuelle gezwungen sind, sich zu verstecken. Für die Freigelassenen sind die Konsequenzen der ‚Veröffentlichung’ ihrer sexuellen Orientierung durch den Prozess noch nicht absehbar. Von einigen ist bekannt, dass sie planen, ihr Land zu verlassen.
28.06.2009