„Berlin muss bei der Behandlung von Flüchtlingen seiner völkerrechtlichen, moralischen und entwicklungspolitischen Verantwortung gerecht werden.“ Aus aktuellem Anlass wiederholt die ASW diese Forderung aus dem „Luhmer Appell“ des Berliner Landesnetzwerks der entwicklungspolitischen Nichtregierungs- Organisationen, den wir als Mitgliedsorganisation Anfang Juni unterzeichnet haben.
Denn aktuell spitzt sich die Lage der Flüchtlinge vom Oranienplatz in Berlin wieder zu. Die zentrale Aufnahmestelle für Asylanträge von Berlin lehnt alle weiteren Anträge ab. Für die Betroffenen bedeutet das aber konkret, sie werden in andere Bundesländer gebracht oder sogar in ihre Herkunftsländer abgeschoben. Sie haben keinen Zugang mehr zur menschenrechtlich gebotenen Existenzsicherung und ihnen wird Obdach, Nahrung und medizinische Hilfe verweigert. Damit verletzt die Berliner Verwaltung das Grundgesetz und die Genfer Flüchtlingskonvention, denn auch das Land Berlin ist gesetzlich verpflichtet, Asylanträge entgegenzunehmen und den asylsuchenden Menschen eine Unterkunft zu geben. Wir unterstützen die Forderungen des Flüchtlingsrats Berlin und des Republikanischen Anwaltsvereines (RAV). Beide fordern den Berliner Senat dazu auf, einen sofortigen Beschluss für die Flüchtlinge zu fassen, der folgende Regelungen enthält:
- Sofortiger Abschiebestopp für alle Flüchtlinge des Oranienplatzes und der Gerhart-Hauptmann-Schule.
- Erteilung einer humanitären Duldung für alle bis zum rechtskräftigen Abschluss der Antragsverfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Werden auch Sie aktiv und unterzeichnen Sie die Petition, gerichtet an den Berliner Innensenator Frank Henkel, die ihn dazu auffordert, dem Anliegen der Flüchtlinge nachzukommen:<link http: www.change.org p>www.change.org