Westsahara: Fischerei und Agrarhandel gegen das Völkerrecht

30.07.2018 · 18:51 Uhr

Am 14. Juli schlag Null Uhr setzten sich 126 europäische Fischtrawler von der nordafrikanischen Atlantikküste in Richtung Norden in Bewegung. Das EU-Marokko Fischereiabkommen war zum 14.07.2018 ausgelaufen und alle Versuche zwischen der EU-Kommission und Marokko, vor diesem Stichtag ein neues Abkommen auszuhandeln, waren gescheitert. Die Fangflotten mussten abziehen.

Geschehen war nichts anderes, als dass einige EU-Mitgliedsstaaten der Kommission signalisiert hatten, sie könne ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 28.02.2018 nicht einfach umgehen. Dieses bekräftigt, dass die Gewässer der besetzten Westsahara nicht zu Marokko zählen. Folglich dürfen die vor allem aus Spanien und Frankreich kommenden Trawler auch nicht in diesen Gewässern fischen.

Das ist zweifellos ein klarer Sieg für das internationale Recht und für die Menschen der Westsahara. Zwar hat die EU-Kommission noch nicht aufgegeben und zwischenzeitlich das Fischereiabkommen neu verhandelt - doch wiederum kam von den Luxemburger Richtern ein Stoppsignal. Am 19. Juli haben sie die Nichtzugehörigkeit der Westsahara zu Marokko nochmals bekräftigt.  

 

Ein vergleichbares Gezerre zwischen Kommission und EuGH gab es kürzlich bei einem Agrarhandelsabkommen mit Marokko. „Das Agrarabkommen gilt nur für Marokko in seinen international anerkannten Grenzen“, also nicht für die Westsahara, hatten die Luxemburger Richter in einem Urteil 2016 befunden. „Weil der Vertrag nicht für die Westsahara gilt, können Produkte aus der Westsahara auch nicht verboten sein“, legen die EU-Kommissare diese Rechtsprechung spitzfindig aus. Der EU-Außenministerrat ist am 18. Juli dem Vorschlag der Kommission gefolgt, wie das EU-Parlament entscheiden wird, bleibt allerdings abzuwarten.

Die POLISARIO jedenfalls ist entschlossen, wieder vor Gericht zu ziehen. Diesmal will sie die EU auf Entschädigung verklagen. Die Sahraouis wollen - aus unserer Sicht zurecht - einen Teil ihres Reichtums, den die EU ihnen seit 1976 über Handelsabkommen mit Marokko entzogen hat, zurückerhalten. 

Wir bitten Sie, eine von saharauischen Aktivisten gestartete Petition an die Vorsitzende des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) Federica Mogherini zu unterzeichnen: