Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes hat in einem Revisionsverfahren am 21. 12. 2016 ein wichtiges Urteil gesprochen: Die Westsahara ist kein Teil Marokkos, so eine zentrale Klarstellung.
Die Polisario hatte 2015 gegen ein Agrarhandelsabkommen der EU mit Marokko geklagt. Und eine erste Instanz des Gerichtshofes in Luxemburg hatte dieser im Dezember 2015 Recht gegeben. Der Handelsvertrag sei nicht rechtens, weil er die besetzte Westsahara einbeziehe. Weder die EU noch die Vereinten Nationen würden Marokkos Ansprüche auf das Gebiet anerkennen. Freunde Marokkos in der EU und auch die an einer „Migrationspartnerschaft“ mit Marokko interessierte Bundesregierung hatten sich darauf für eine schnelle Revision in Luxemburg eingesetzt.
Die zweite Instanz hat nun den Richterspruch von 2015 teils bestätigt, teils zurückgenommen. Die Luxemburger Richter stärken den Vertretern der Sahrauis insofern den Rücken, als sie klarstellen, dass mit Marokko nur das Kerngebiet, nicht aber das Gebiet der Westsahara gemeint sei. Also könne das Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko auch nicht für das besetzte Gebiet gelten.
Weil das Handelsabkommen aber nur diesen begrenzten Geltungsbereich habe, könne die Polisario, die von den Richtern als legitime Interessenvertreterin der Sahrauis bestätigt wird, auch nicht gegen das Abkommen klagen. Nur hier weicht die Argumentation von der der ersten Instanz ab.
Dieses neue Urteil dürfte Marokko und seinen EU-Partnern noch weniger gefallen als das erste. Denn die EU muss künftig sicherstellen, dass keine Produkte aus den besetzen Gebieten der Westsahara EU-Märkte erreichen. Oder mit der Polisario verhandeln, um eine legale Grundlage dafür zu finden. Außerdem wird die nun aufgewertete Polisario leichter Klagen auf EU-Ebene und in einzelnen Ländern anstrengen können.