Der neue Richterspruch aus Luxemburg verurteilt nun die Praxis der EU und Marokkos, mit Tricks die wirtschaftliche Ausbeutung der besetzen Gebiete zu legitimieren. So wurde z.B. behauptet, die lokale Bevölkerung profitiere wirtschaftlich. Der EUGH hat das für inakzeptabel erklärt und klar gesagt: Die Nutzung der Ressourcen der Westsahara dürfe nur mit Zustimmung des Volkes der Westsahara, der Sahrauis, und deren legitimer Vertretung erfolgen. Diese könne dazu auch den Rechtsweg beschreiten.
Die Wirkung des Handels- und Fischereiabkommens bleibt vorerst bestehen, aber praktisch muss es ausgesetzt werden. Damit wird das Gebiet der Westsahara – zumindest auf dem Papier – von der EU als eigenständig anerkannt. Die Handelspartner müssen nun neue Herangehensweisen zur Umsetzung ihrer Abkommen finden, die dem Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis Rechnung tragen.