Testament, Erbschaft und Vermächtnis

Selbst bestimmen und Zukunft gestalten

Die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit fällt vielen von uns schwer. Deshalb sind wir häufig erleichtert, dass der Gesetzgeber die Erbfolge geregelt hat. Und wenn es keine Nachkommen gibt, dann erbt der Staat. Doch Hand aufs Herz: Wollen Sie wirklich, dass andere entscheiden, wo und wie Ihre Vorstellungen weiterleben, als Vermächtnis Ihrer selbst?

Unser Ratgeber „Miteinander-Füreinander“ unterstützt Sie dabei, selbst zu bestimmen - bis zuletzt. Regeln Sie rechtzeitig Ihren Nachlass und sichern Sie sich das gute Gefühl, das Beste getan zu haben. Für sich selbst, für Ihre Nachkommen und für die Welt, in der wir leben.

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Zehn Fragen und Antworten rund ums Erben und um Vermächtnis


1  Warum ist es wichtig, frühzeitig ein Testament zu schreiben?

Nur ein rechtssicheres Testament gibt Sicherheit, dass im Falle Ihres Ablebens Ihr Nachlass so verteilt wird, wie Sie es wünschen. Da dieser Fall auch unerwartet auf uns zukommen kann, ist das frühzeitige Verfassen eines Testaments sehr zu empfehlen. Zusätzlich empfiehlt sich eine rechtssicher formulierte Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht, denn auch durch Unfall oder schwere Krankheit können wir unsere Geschäfte womöglich nicht mehr wunschgemäß regeln.

Die Verteilung des Nachlasses sollte im Testament prozentual angegeben werden, da Sie ja nicht wissen können, wieviel Vermögen dann wirklich vorhanden ist. Auch können Ersatzerben benannt werden, für den Fall, dass benannte Haupterben nicht mehr am Leben sind.

 

2  Wer berät bei der Erstellung von Testament oder Schenkungsurkunde?

Vor allem Notar:innen oder auf Erbrecht spezialisierte Anwält:innen. Auf den Seiten der Notarkammern oder Rechtsanwaltskammern finden Sie Suchfunktionen. Auch einige Seiten im Internet bieten eine Suchfunktion nach Ort und Beratungsschwerpunkt, einige sogar mit Bewertungen. Viele Nichtregierungsorganisationen bieten Testamentsratgeber für einen Überblick zum Erbrecht an, wie auch die ASW. Sie dürfen selber aber keine rechtliche Beratung leisten. 
 

3  Welche Kosten sind mit einem notariellen Testament verbunden?

Die Notarkosten für ein notarielles Testament richten sich nach der Gebührenordnung und diese wiederum nach der Höhe des Nachlasses. Dazu kommen Auslagen wie Porto, Telefon, Hinterlegung im Testamentsregister und eine Pauschale für Dokumente. Das ganze unterliegt der Mehrwertsteuer von 19%. So kostet ein Einzeltestament über einen Nachlasswert von 400.00 Euro etwa 980 Euro, bei einem gemeinschaftlichen Testament sind es etwa 1915 Euro, die Sie einrechnen müssen.
 

4  Wie kann ich Menschen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge bedenken?

Wenn Sie kein Testament hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Verwandte zweiter Ordnung wie Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen oder noch weiter entfernte Verwandte gehen leer aus. Auch nicht-eheliche Lebenspartner:innen können Sie nur mit einem Testament oder Erbvertrag begünstigen. Das gleiche gilt für Freund:innen oder gemeinnützige Organisationen wie die ASW. Dabei kann die Person außerhalb der Erbfolge als Miterbe eingesetzt werden oder mit einem Vermächtnis bedacht sein. Auch der Einsatz als Alleinerbe ist möglich, es greift aber der Pflichtteil für die nahen Verwandten.
 

5  Was ist ein Vermächtnis?

Sie möchten einem nahestehenden Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation wie der ASW einen bestimmten Teil Ihres Erbes hinterlassen? Dann wäre ein Vermächtnis der richtige Weg. Die eingesetzen Erb:innen sind verpflichtet, Vermächtnisse zu erfüllen, solange nicht ihr Pflichtteil davon beeinträchtigt wird. In diesem Fall können Vermächtnisse gekürzt werden. Ein Vermächtnis kann nur im Testament festgelegt werden, es gibt keinen sonstigen Rechtsanspruch darauf.

Beispiel für ein Vermächtnis: „ Ich spreche folgende Vermächtnisse aus: 1. Der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V., Potsdamer Straße 89, 10785 Berlin vermache ich 15 % des Bar- und Aktienvermögens nach Abzug aller Ausgaben. 2. Meiner Freundin Maria Mustermann, Anschrift XXX, vermache ich Das Kunstwerk XYZ…“

 

6  Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist wie ein Testament eine Verfügung von Todes wegen und wird mit dem Tode des Erblassers wirksam. Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag jedoch eine zweiseitige Willenserklärung, mit der sich der Erblasser vertraglich gegenüber seinem Vertragspartner bindet und umgekehrt. Ein solcher Vertrag kann nur widerrufen werden, wenn beide Parteien zustimmen. Der Erbvertrag muss vor einem Notar geschlossen werden. Die Kosten entsprechen denen eines gemeinschaftlichen Testaments.

 

7  Worauf ist bei einer Schenkung zu Lebzeiten zu achten?

Der Vorteil einer Schenkung zu Lebzeiten liegt auf der Hand: Sie können noch miterleben, wie Ihre Vermögensübergabe wirkt und Freude bringt. Die Schenkung sollte in einer Schenkungsurkunde dokumentiert sein, die den oder die Empfänger:in, die Schenkungssumme, das Datum der Schenkung und ggfs. die gewünschte Zweckbindung der Schenkung enthält. Schenkungen sind, wenn sie bestimmte Freigrenzen überschreiten, zu besteuern. Die Steuersätze entsprechen denen einer Erbschaft, wobei Eltern und Großeltern in die ungünstigere Steuerklasse II eingestuft werden.

 

8  Kann ich mein Testament noch ändern oder widerrufen?

Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen. Bei einem handschriftlichen Testament setzen Sie ein neues Testament auf, das dann das ältere ersetzt. Es empfiehlt sich, das vorherige Testament zu vernichten. Bei einem notariellen Testament gilt dieses ebenso. Es verliert seine Gültigkeit, sobald es aus der amtlichen Verwahrung genommen wird. Hier müsste dann also möglichst parallel das erneuerte Testament hinterlegt werden.

 

9  Wie beteilige ich eine gemeinnützige Organisation wie die ASW an meinem Nachlass?

Sie können eine gemeinnützige Organisation sowohl als Erbe einsetzen oder ein Vermächtnis aussprechen. Als Erbe benannt, ist die gemeinnützige Organisation Teil der Erbengemeinschaft, mit allen Rechten und Pflichten. Sie können der Organisation auch Auflagen auferlegen, zum Beispiel was den Umgang mit den Mietern einer vererbten Eigentumswohnung angeht. Die gemeinnützige Organisation kann auch als Alleinerbe eingesetzt werden und muss sich bei Annahme des Erbes um den Nachlass und seine Abwicklung kümmern. Für den Fall, dass reguläre Erb:innen vorhanden sind, wird eine gemeinnützige Organisation zumeist mit einem klar abgrenzbaren Vermächtnis benannt. Sie ist somit rechtlich nicht Erbe, kann aber das von Ihnen im letzten Willen formulierte Vermächtnis auch rechtlich einfordern.

 

10  Kann ich eine Zweckbindung für das Vermächtnis an die ASW festlegen?

Ja, Sie können für ein Vermächtnis an die ASW auch eine Zweckbindung nach Ihren persönlichen Wünschen festlegen. Dabei sollte bedacht werden, dass diese Zweckbindung auch umgesetzt werden kann und dass ihr Testament ggfs. erst in vielen Jahren eröffnet wird. Zu bedenken ist hier, dass es konkrete Projekte dann ggfs. gar nicht mehr gibt oder sich deren Arbeitsschwerpunkte verändert haben könnten. In der ASW werden einzelne Projekte in der Regel nur 10 Jahre gefördert, danach müssen besondere Gründe für eine Weiterarbeit vorliegen. Um eine gewünschte Zweckbindung auch umsetzungssicher in ihrem Testament zu formulieren, ist eine direkte Absprache mit uns sehr sinnvoll und wünschenswert. Grundsätzlich freuen wir uns natürlich auch sehr über Zuwendungen im Nachlassfall, die uns Handlungsspielräume offenlassen, wenn der Erbfall dann irgendwann eintritt.

 

Noch Fragen?

Gerne berät Sie unser Mitarbeiter Tobias Zollenkopf

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