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Liebe Leserinnen und Leser,
Nahrung, Wohnen, Gesundheit sind genauso Menschenrechte wie Meinungsfreiheit oder körperliche Unversehrtheit. Daran wollen wir zum 50sten Geburtstag des UN-Paktes über die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte, WSK-Rechte, erinnern. Wir, die ASW haben uns in unserer praktischen Menschenrechtsarbeit immer auch auf die WSK-Rechte bezogen.
Doch in der Politik fristeten die WSK-Rechte noch lange über die Verabschiedung des Sozialpaktes im Dezember 1966 hinaus ein Schattendasein und galten gegenüber den bürgerlichen Menschenrechten als zweitklassig. Das hat sich erst nach dem Ende des Kalten Krieges und besonders nach der UN-Menschenrechtskonferenz von 1993 geändert.
Seitdem haben soziale Bewegungen ein starkes Instrument in der Hand, wenn sie Nahrung, Wohnung, Arbeit, Bildung, Gesundheit, Wasser oder Land für benachteiligte Menschen einfordern. Sie können mit Zustimmung rechnen, wenn sie sagen: Diese Menschen sind keine Bittsteller oder Almosenempfänger, sondern Subjekte mit Rechten. Dazu kommt, dass die WSK-Rechte einklagbar sind. Staaten sind in der Pflicht, sie zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Mehr:
Ihr ASW-Newsletterteam
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