Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern und Einschränkung der Pressefreiheit

Weil entlegene Adivasi-Territorien z.b. in Jharkhand auch Operationsgebiete maoistischer Gruppen sind, wird Menschenrechtverteidigern, die sich für die Rechte der Adivasi einsetzen, oft eine Nähe zu diesen militanten Gruppen vorgeworfen. So ist es möglich, ihre Arbeit lahmzulegen und sie über einen Terrorparagrafen zu kriminalisieren. Genau das geschah mit dem Jesuitenpater Stan Swamy, der sich jahrzehntelang für benachteiligte Adivasi und Dalits engagiert hatte. Er wurde 2020 verhaftet – und starb schließlich im Sommer 2021 84-jährig nach einjähriger Haft an Corona.

Aber auch kritische Journalistinnen werden mit Hilfe des Antiterrorgesetzes UAPA mundtot gemacht. Wie das Nachrichtenportal The Wire berichtet, wurden von 2010 bis heute 16 Journalisten auf dieser Basis angeklagt. 2009 war das Terrorgesetz, noch unter der Kongressregierung, verschärft worden. Personen können demnach bis zu sechs Monate in Untersuchungshaft gehalten werden, ohne dass Anklage erhoben wird.

Reporter ohne Grenzen sieht Indiens Pressefreiheit in Gefahr

Platz 161 von insgesamt 180 Ländern: Mehr ist für Indien auf dem Presse-Jahresranking von Reporter ohne Grenzen 2023  nicht mehr drin, 2015 kam „die größte Demokratie der Welt“ noch auf Platz 136 von 180 untersuchten Ländern.  

Reporter ohne Grenzen hält verschiedene Entwicklungen in Indien für bedenklich und tödlich für die Pressefreiheit. Dazu gehören auch „Hasskampagnen gegen Medienschaffende bis hin zu Aufruf zum Mord in sozialen Netzwerken“, die u.a. „von Trollarmeen aus dem Umfeld der hindunationalistischen Regierung befeuert“ würden. Außerdem würde die Übernahme von Medien durch reiche Geschäftsleute, die Premierminister Narendra Modi nahestehen, den Pluralismus gefährden. Mehr zur Troll-Armee der Hindu-Chauvinisten, die in den sozialen Medien Hass schürt