KleinbäuerInnen sind endlich sichtbar und werden anerkannt

18.12.2018 · 10:17 Uhr

Eine neue UN-Menschenrechts-Erklärung, um die ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis jahrelang gerungen hat (darunter die Kleinbauernorganisation La Via Campesina und die ASW), wird künftig die Rechte von KleinbäuerInnen und anderen LandbewohnerInnen deutlich stärken. Die United Nations Declaration on the Rights of Peasants and other people working in rural areas, UNDROP, erhielt am 18.12. 2018 in der UN-Vollversammlung in New York die erforderliche Mehrheit. 121 Staaten stimmten für die Erklärung und 8 dagegen. 54, darunter die Bundesrepublik Deutschland, enthielten sich.

Doch was beinhaltet die United Nations Declaration on the Rights of Peasants and other people working in rural areas, warum ist sie wichtig und welche neuen Perspektiven tun sich mit ihr auf?

Zunächst konkretisiert die UNDROP unstrittige Menschenrechte zugunsten ihrer Zielgruppe, den KleinbäuerInnen und anderen ländlichen Gemeinschaften. Das Recht auf Nahrung, bereits ausformuliert im UN-Sozialpakt von 1966, wird in der UNDROP um das bäuerliche Recht, überhaupt Nahrung zu produzieren (Art 15, 1), ergänzt. Ebenso umfasst sie das Recht der Betroffenen, selbst zu bestimmen, was sie produzieren und wie sie sich ernähren (Ernährungssouveränität, Art 15, 4). Das Recht auf Wasser bezieht sich nicht mehr nur auf Trinkwasser, sondern auf Zugang zu Wasser für Ackerbau, Fischerei und Viehzucht (Art 21).

 

Die Erklärung macht zudem Rechte, die in anderen Menschenrechten implizit enthalten sind, explizit. Dazu gehören das Recht auf Land und natürliche Ressourcen (Artikel 17), das Recht auf Saatgut (Artikel 19) und auf Biodiversität (Artikel 20).

Bei diesen Rechten handelt es sich sowohl um individuelle wie kollektive Ansprüche.

Kollektive Landrechte werden z.B. von der ILO-Konvention 169 Indigenen Gemeinschaften zugesprochen. Die UNDROP weitet nun kollektive Rechte auch auf andere ländliche Gemeinschaften aus, die in Artikel 1 definiert werden. Im Artikel zu den Landrechten sagt sie unmissverständlich: „Kleinbauern und andere Menschen, die in ländlichen Gegenden leben, haben das Recht auf Land, individuell und/oder kollektiv.“

Wir freuen uns, dass sich  künftig für ländliche Gemeinschaften und ihre UnterstützerInnen neue Möglichkeiten des Kampfes auftun. Die wichtigste davon ist sicherlich, dass Rechte, aber auch der Klimaschutz oder der Erhalt der Biodiversität nun leichter eingefordert werden könnten.

<link file:3461 pfeillink pfeil>Hier gibt es die Pressemitteilung des Bündnisses