11.02.2025 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 4. Oktober 2024 ein wegweisendes Urteil gesprochen, das die Rechte des sahrauischen Volkes auf Selbstbestimmung und auf sein eigenes Territorium deutlich gestärkt hatte. Wir berichteten auf dieser Seite. Denn eine solche Rechtsprechung ist in einer Zeit, in der völker- und menschenrechtliche Grundsätze international und auch von politischen Akteuren in Deutschland zunehmend angegriffen werden, von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Konkret hatte der EuGH entschieden, dass die Handels- und Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko in der Westsahara nicht anwendbar sind, da das sahrauische Volk diesen nicht zugestimmt hat. Der Gerichtshof betonte, dass nur das sahrauische Volk, und nicht die allgemeine Bevölkerung der von Marokko besetzten Westsahara das Recht auf Selbstbestimmung besitzt. Das sahrauische Volk lebt seit Vertreibungen durch Marokkos Armee außerhalb des Gebiets, während die meisten aktuellen Bewohner:innen keine Sahrauis sind, sondern marokkanische Neusiedler.
Die Komplizenschaft mit Marokko ist für EU wichtiger als Völkerrecht
Die EU-Kommission beantragte nur 3 Wochen nach der Urteilsverkündung, ohne Öffentlichkeit und EU-Parlament zu informieren, eine Berichtigung dieser Urteile. Die Kommission behauptete dabei u.a., dass die Mehrheit des sahrauischen Volkes gar nicht außerhalb des Gebiets lebe. Der Antrag wurde offensichtlich von Frankreich und Spanien unterstützt.
Der EuGH bestätigte jedoch am 15. Januar 2025 seine ursprünglichen Urteile vom 4. Oktober 2024, die auf belastbaren Fakten auch zur Demographie stehen und lehnte den Antrag der Kommission ab.
Damit unterstrich der Gerichtshof erneut das Recht des sahrauischen Volkes auf Selbstbestimmung und wies Versuche zurück, dieses durch Verzerrung der Demografie zu untergraben, wie es Sara Eyckmans von Western Sahara Resource Watch auf den Punkt brachte.
Dieses Urteil stellt einen wichtigen Sieg für das sahrauische Volk dar und beschränkt die Möglichkeiten der EU, Abkommen ohne dessen Zustimmung durchzuführen. Es bekräftigt zudem die Verpflichtung der EU, internationales Recht zu respektieren.
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