Zusammen mit unseren Partnerorganisationen treten wir für einen gerechten Zugang aller Menschen zu Nahrung, Wasser, Land (individuell wie kollektiv), Bildung, Gesundheit, Arbeitsrechten ein – aber auch für das Recht, sich frei von Repression zu äußern, zu organisieren, zu partizipieren und ein selbstbestimmtes Leben ohne Diskriminierung zu führen.
WSK-Rechte und Kollektivrechte sind keine Menschenrechte zweiter Klasse
Somit sind bei unserer Arbeit alle drei Generationen von Menschenrechten im Spiel, die Freiheitsrechte, die WSK-Rechte sowie die Kollektivrechte, die vor allem auf Betreiben von sozialen Bewegungen und Staaten des globalen Südens ein immer größeres Gewicht bekommen.
ASW-Partner beziehen sich auf drei Generationen von Menschenrechten
In ihrer alltäglichen Arbeit beziehen sich Partner-Organisationen zum Beispiel auf kollektive Landrechte (für indigene Gruppen oder Quilombolas) oder das Recht auf Ernährungssouveränität der Gemeinschaft (Bauerngruppen in Westafrika, Indien, Brasilien). Dieses Einfordern von Kollektivrechten überlappt sich meist mit dem Eintreten für Individualrechte wie die Frauenrechte oder ein Leben ohne Gewalt und Diskriminierung z.B. für extrem benachteiligte kastenlose Menschen in Indien.
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