UN-Resolution zur Westsahara

Rückschlag für das Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis

Am 31. Oktober 2025 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 2025 eine Resolution, die den marokkanischen Autonomieplan zur neuen Grundlage der Verhandlungen über die Westsahara macht. Mit elf Stimmen, drei Enthaltungen und einer Gegenstimme entschied der Rat, dass künftige Gespräche nur noch auf Basis dieses Plans aus dem Jahr 2007 geführt werden dürfen. Marokko beansprucht darin die volle Souveränität über das Gebiet der Westsahara und räumt den Sahrauis nur ein gewisses Maß an Autonomie ein.

Algerien, wichtigster Verbündeter der Westsahara, nahm nicht an der Abstimmung teil und kritisierte die Resolution als Bruch mit der UNO-Doktrin zur Entkolonialisierung. Die Frente Polisario, die Befreiungsbewegung und völkerrechtlich anerkannte Vertretung der Sahrauis, lehnt die Resolution ebenfalls scharf ab. Sie kündigte an jeglichen Verhandlungen fernzubleiben, die darauf abzielen, die illegale Besetzung des sahrauischen Territoriums durch Marokko zu legitimieren.

UN-Sicherheitsrat beugt sich westlichem Druck

Diese Kehrtwende des Sicherheitsrats zeigt erneut die Unfähigkeit der UNO, diesen seit über 50 Jahren andauernden Konflikt zu lösen. Der Rat hat im Waffenstillstandsabkommen 1991 die Organisation eines Referendums versprochen und dafür die spezielle Mission MINUSRO eingerichtet. Dieses Versprechen wurde bis heute von Marokko sabotiert. Stattdessen verfolgt er nun einen Kurs, der durch den diplomatischen Druck der USA, Frankreichs, Großbritanniens und Portugals geprägt ist.

Das Völkerrecht wird somit außer Acht gelassen, um zu einer „Lösung” zu gelangen, die von den imperialen Mächten als gerecht und realisierbar angesehen wird. Die Vorschläge der Hauptbetroffenen, die von der Polisario vorgelegt wurden, wurden ignoriert. Auch wenn das Recht auf Selbstbestimmung des sahrauischen Volkes in der Resolution verankert ist und unangetastet bleibt, spielt es doch nur eine untergeordnete Rolle.

Resolution widerspricht bisheriger internationaler Rechtssprechung 

Die Resolution steht zudem im Widerspruch zu früheren internationalen Urteilen. So erklärte der Europäische Gerichtshof im Oktober 2024 Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko für ungültig, da sie ohne Zustimmung des sahrauischen Volkes geschlossen wurden. Darüber hinaus hat der Internationale Gerichtshof seit 1975 jeglichen Souveränitätsanspruch Marokkos über die Westsahara als nicht gerechtfertigt erklärt. Die Westsahara steht bis heute auf der Liste der nicht autonomen (zu dekolonialisierenden) Gebiete der Vereinten Nationen.

Solange das unveräußerliche Recht der Sahrauis auf Selbstbestimmung nicht den Kern künftiger Verhandlungen bildet, kann es keine gerechte, realisierbare und tragfähige Lösung dieses Konflikts geben.

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Boubacar Diop