50 Jahre Besatzung und Plünderung der Westsahara

Völkerrecht endlich respektieren!

Vor genau 50 Jahren begannen marokkanische Truppen und Siedler:innen die Westsahara völkerrechtswidrig zu besetzen und den Widerstand, organisiert durch die Unabhängigkeitsbewegung POLISARIO, gewaltsam niederzuschlagen. Seit dem Waffenstillstand 1991 sabotiert Marokko ein dort vereinbartes demokratisches Referendum und vertritt zudem seit 2007 ausschließlich die Position, der Westsahara einen Autonomiestatus unter marokkanischer Vorherrschaft zu gewähren.

 

Wir fordern die Bundesregierung auf:

Positionieren Sie sich in dem langjährigen Konflikt um die Westsahara eindeutig an die Seite des Völkerrechts, der allgemeinen geltenden Menschenrechte und der Rechtsprechung des EU-Gerichtshofes zu den Handelsabkommen mit Marokko.

Nehmen Sie das Urteil des EuGH von 2024 mit dem klaren Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis zum Anlass und unterstützen Sie das Recht des sahrauischen Volkes, über die Zukunft seines Landes selbst zu bestimmen!

 

Dieser Appell wird getragen von:

Netzwerk Westsahara; ASW-Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt; Freiheit für die Westsahara e.V.; Saharauische Diaspora in Deutschland; Medico international e.V.; Western Sahara Ressource Watch; La Jaima de Tiris; Gesellschaft für bedrohte Völker e.V.;  ZEOK e.V; Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk (BeN); Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre; ELDH/EJDM-Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt e.V.;  Vereinigung demokratischer Jurist*innen (VDJ)

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Warum ist das wichtig?

Im Herbst 1975, begannen marokkanische Truppen und Siedler:innen die Westsahara völkerrechtswidrig zu besetzen und den Widerstand, organisiert durch die Unabhängigkeitsbewegung POLISARIO, gewaltsam niederzuschlagen. Der Krieg endete zunächst mit einem Waffenstillstandsabkommen 1991, verbunden mit der Forderung, ein demokratisches Referendum über die Zukunft der Westsahara durchzuführen, welches Marokko seit Jahren sabotiert. Seit 2020 ist der Waffenstillstand aufgekündigt, nachdem Marokko gegen weitere Bestimmungen des Abkommens verstoßen hat. 50 Jahre nach Beginn der Besatzung der Westsahara herrscht wieder – ein von der Weltöffentlichkeit ignorierter  –  Krieg. Im Februar 2026 jährt sich zudem die Ausrufung der Demokratischen Arabischen Republik Sahara.

50 Jahre marokkanische Besatzung bedeuten:

  • Menschenrechtsverletzungen und Repression: Systematische Menschenrechtsverstöße wie Folter, Überwachung und Gewalt gegen sahrauische Aktivist:innen in den besetzten Gebieten. Besonders Frauen sind von sexualisierter Gewalt betroffen.
  • Exil, Flucht und Heimatlosigkeit: Rund 180.000 Sahrauis leben seit 1975 in Flüchtlingslagern in der lebensfeindlichen algerischen Wüste. Bereits die zweite und dritte Generation wächst ohne Hoffnung auf Rückkehr auf.
  • Rohstoffausbeutung und illegaler Handel: Marokko beutet völkerrechtswidrig Ressourcen wie Phosphate, Fisch und Energie aus – teils mit deutscher und europäischer Beteiligung. EU-Handelsabkommen mit Marokko wurden 2024 vom EuGH erneut für ungültig erklärt, da sie ohne Zustimmung der Sahrauis deren Selbstbestimmungsrecht verletzen.
  • Geopolitik statt Gerechtigkeit: Europa schweigt weiter zu Marokkos Annexion. Wirtschaftliche und geopolitische Interessen überwiegen internationales Recht.
  • Widerstand und Hoffnung: Die Sahrauis leisten trotz Unterdrückung weiterhin unbeugsamen Widerstand. Ihr Glaube an Selbstbestimmung und Gerechtigkeit bleibt stark. Weltweite Solidarität unterstützt ihr Streben nach Freiheit.

 

    Anlässlich des 50. Jahrestag der völkerrechtswidrigen Besatzung der Westsahara durch Marokko sowie dem richtungsweisenden Urteil des EuGH von 2024  –  mit einem klaren Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis  –, fordern wir von der Bundesregierung konkret: 

    • Sich entschieden –  in Europa und auf internationaler Ebene  –  für eine demokratische und völkerrechtliche Lösung einzusetzen, wie sie im Waffenstillstandsabkommen von 1991 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen durch ein Referendum unterschrieben steht.
    • jegliche Vorschläge zur Anerkennung des marokkanischen Hoheitsanspruchs über die Westsahara, zur einseitigen Teilung des Gebiets oder zur Unterstützung des sogenannten Autonomieplans ohne Zustimmung der Frente POLISARIO als einzige völkerrechtlich legitimierte Vertreterin des sahrauischen Volkes zurückzuweisen, da sie dem geltenden Völkerrecht und dem verbrieften Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis widersprechen.
    • das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Marokko und die darin enthaltenen Verpflichtungen zur Einhaltung der Menschenrechte und demokratischer Rechte zu nutzen, um deren Einhaltung durchzusetzen.
    • sich für eine Erweiterung des MINURSO Mandats auf die Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechte in den besetzten Gebieten einzusetzen.
    • die Umsetzung des EUGH-Urteils sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche Aktivitäten deutscher Unternehmen in Marokko und der Einfuhr von Waren aus den besetzen Gebieten.
    • die beständigen Menschenrechtsverletzungen in den von Marokko besetzten Gebieten öffentlich zu verurteilen und insbesondere die Freilassung der seit 2010 inhaftierten Aktivist:innen der Gdeim-Izik-Gruppe zu fordern.
    • sich aktiv für die ausreichende Versorgung der sahrauischen Geflüchtetenlager in der algerischen Wüste mit humanitärer Hilfe, insbesondere Lebensmitteln, einzusetzen.